Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Liftservice Wagner (im Folgenden "Unternehmen") und seinen Kunden (im Folgenden "Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Aufzugstechnik.
Vertrag: Ein Vertrag im Sinne dieser AGB liegt auch vor, wenn der Kunde ein vom Unternehmen verfasstes Angebotsschreiben angenommen hat. In diesem Fall legt das Angebotsschreiben den Vertragsinhalt fest.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragspartner
Liftservice Wagner
Inhaber: Daniel Wagner, Elektrotechnikermeister
Amselweg 9
85391 Allershausen
Telefon: +49 (176) 246 018 10
E-Mail: kontakt@liftservice-wagner.de
§ 3 Leistungsumfang
Das Unternehmen erbringt folgende Dienstleistungen im Bereich der Aufzugstechnik:
- Wartung und Instandhaltung von Aufzugsanlagen
- Reparatur und Störungsbehebung
- Modernisierung und Umbau von Aufzugsanlagen
- Steuerungsumbauten
- Beratung und Planung
- Notdienst und Störungsdienst
- Prüfungen nach Aufzugsverordnung
§ 4 Vertragsschluss
Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Angebotserstellung oder der aktuellen Preisliste des Unternehmens. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preisanpassung: Bei Wartungs- und Notrufverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Preise zum Beginn eines jeden Kalenderjahres anzupassen. Die Anpassung erfolgt entsprechend der Entwicklung der Lohn- und Materialkosten oder alternativ nach dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex. Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Bei einer Erhöhung von mehr als 10% steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung zu.
Abrechnung:
- Bei Wartungsverträgen erfolgt die Abrechnung quartalsmäßig oder nach durchgeführter Wartung im Nachhinein.
- Notrufverträge sind jährlich im Voraus zu bezahlen oder wie vertraglich geregelt.
- Bei Einzelaufträgen ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchergeschäften 5 Prozentpunkte) berechnet. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Leistungen einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 6 Leistungserbringung
Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und termingerecht zu erbringen. Termine sind als unverbindliche Richtwerte zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich als fest vereinbart bezeichnet.
Regelarbeitszeiten: Wartungsarbeiten werden während der Regelarbeitszeiten (Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr) durchgeführt. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden separat berechnet.
Notdienst: Bei Störungen und Notfällen bemüht sich das Unternehmen um eine zeitnahe Behebung. Notbefreiungen erfolgen separat durch einen Drittanbieter (reines Interventionsteam) wie im Notrufvertrag geregelt.
Zusätzliche Leistungen: Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt.
Zugangsgewährung: Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen ungehinderten Zugang zur Aufzugsanlage zu gewähren. Dies umfasst die rechtzeitige Bereitstellung von Schlüsseln, Zutrittskarten, Codes sowie die Freihaltung und Räumung von Schacht-, Maschinen- und Zugangsräumen. Wartezeiten aufgrund nicht gewährten Zugangs werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Witterungsbedingungen: Bei Außenarbeiten behält sich das Unternehmen vor, Termine bei extremen Witterungsverhältnissen (Unwetter, Sturm, Glatteis) zu verschieben.
Subunternehmer: Das Unternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen.
§ 7 Haftung
Das Unternehmen haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der Auftragssumme bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Höhe der Jahresvergütung.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, mangelnde Wartung durch den Kunden oder Dritte, höhere Gewalt, Vandalismus oder nicht vom Unternehmen installierte bzw. gewartete Komponenten und Fremdbauteile entstehen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens.
§ 8 Nicht erfasste Leistungen
Folgende Arbeiten gehören nicht zu den vereinbarten Services und werden separat berechnet:
- Reparatur und Austausch von Beleuchtungselementen
- Nachfüllen und Wechseln von Getriebeöl
- Reinigung der Kabine und Schachtbereiche
- Reparatur von Zugangskontrollsystemen des Kunden
- Wartung des lokalen Netzwerks (LAN)
- Arbeiten aufgrund von Vandalismus, Missbrauch oder unsachgemäßer Bedienung
- Dekorative Arbeiten und Umbauten
- Reparatur von nicht vom Unternehmen gelieferten Anlagen
- Arbeiten an Gebäudekomponenten (Wände, Böden, Decken, elektrische Hausinstallation außerhalb der Aufzugsanlage)
- Behebung von Schäden durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt
§ 9 Ersatzteilversorgung
Das Unternehmen bemüht sich um eine zeitnahe Beschaffung erforderlicher Ersatzteile. Bei Altanlagen und eingestellten Produktlinien kann die Verfügbarkeit von Originalersatzteilen nicht garantiert werden. In diesen Fällen behält sich das Unternehmen vor, gleichwertige Alternativteile einzusetzen oder technische Alternativlösungen vorzuschlagen.
Lieferfristen für Ersatzteile sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen durch Lieferengpässe bei Herstellern oder Lieferanten.
§ 10 Betriebspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Die Aufzugsanlage bestimmungsgemäß und entsprechend der Betriebsanleitung zu betreiben
- Störungen und Schäden unverzüglich dem Unternehmen zu melden
- Keine Eigenreparaturen oder Eingriffe durch Dritte ohne Zustimmung des Unternehmens vorzunehmen
- Die Zugangswege zur Aufzugsanlage freizuhalten
- Die erforderlichen behördlichen Prüfungen und Abnahmen rechtzeitig zu veranlassen
- Das Unternehmen über sicherheitsrelevante Vorkommnisse zu informieren
- Bei Eigentümerwechsel den neuen Eigentümer auf bestehende Verträge hinzuweisen
Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, entfallen Gewährleistungsansprüche für daraus resultierende Schäden.
§ 11 Gewährleistung
Gewährleistungsfrist: Für Wartungsleistungen beträgt die Gewährleistung 6 Monate, für Reparaturen und Umbauten 12 Monate ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich nicht zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind.
Gewährleistungsausschluss: Für Verschleißteile, Verbrauchsmaterialien und durch normale Nutzung bedingte Abnutzungen besteht keine Gewährleistung. Ebenso ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche bei unsachgemäßer Behandlung, eigenmächtigen Änderungen, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder Wartung durch Dritte.
Gewährleistungsansprüche bestehen nur bei ordnungsgemäßer Verwendung und fachgerechter Wartung der Aufzugsanlage durch den Kunden.
B2B: Im Unternehmergeschäft gelten die verkürzten Gewährleistungsfristen nach § 310 BGB. Die Haftung für Vorsatz und Personenschäden bleibt unberührt.
Nacherfüllung: Im Gewährleistungsfall hat das Unternehmen das Recht zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst nach erfolglosem zweiten Nacherfüllungsversuch stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
§ 12 Kündigung
Wartungs- und Notrufverträge: Verträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
Einzelaufträge: Einzelaufträge können bis zum Beginn der Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Bereits entstandene Kosten (z.B. Materialbeschaffung, Planungsleistungen) sind vom Kunden zu erstatten.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten
- Wiederholter Verweigerung des Zugangs zur Anlage
- Insolvenz des Vertragspartners
- Schwerwiegenden Vertragsverletzungen
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Textform (E-Mail) ist ausreichend.
§ 13 Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel am Standort der Aufzugsanlage gehen die Rechte und Pflichten aus bestehenden Wartungs- und Notrufverträgen auf den neuen Eigentümer über. Der bisherige Auftraggeber haftet für alle offenen Zahlungen bis zur ordnungsgemäßen Vertragsübernahme oder Kündigung.
Der bisherige Eigentümer ist verpflichtet, den neuen Eigentümer über bestehende Verträge zu informieren und das Unternehmen unverzüglich über den Eigentümerwechsel zu benachrichtigen.
§ 14 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
§ 15 Datenschutz
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Bestimmungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.liftservice-wagner.de/datenschutz.
§ 16 Schlussbestimmungen
Schriftform: Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die Textform (E-Mail) ist ausreichend, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Anwendbares Recht: Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Unternehmens (Amtsgericht Freising bzw. Landgericht Landshut), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Stand der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2025.
Liftservice Wagner
Daniel Wagner, Elektrotechnikermeister
Amselweg 9, 85391 Allershausen